Bezeichnung:
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Gebühren (Kosten)
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Fachlich freigegeben am
05.11.2015
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.